AGB

Mit Hereinnahme eines Angebotes kommt ein Maklervertrag zustande.

Unsere Nachweise sind streng vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Unberechtigte Weitergabe macht in Höhe der Gesamtprovision schadensersatzpflichtig.

Zwischenvergabe und Irrtümer bei Objektangaben werden vorbehalten.

Eine von uns nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss gilt als früher unbekannt nachgewiesen, falls der Angebotsempfänger uns seine Vorkenntnisse nicht unverzüglich nach Zugang unseres Angebotes unter Angabe der Informationsquelle und des Zeitpunktes des Fremdangebotes schriftlich nachweist.

Die ortsüblichen Vermittlungsgebühren sind nur im Erfolgsfalle und am Tage des Vertragsabschlusses fällig.

Bei Zustandekommen eines Vertragsabschlusses ohne unsere Mitwirkung über ein von uns nachgewiesenes Objekt ist der Angebotsempfänger verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen.

Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile München.